Die Grundrechte gelten weiterhin und sind vom Staat nach wie vor zu beachten

Auch zur Zeit der Corona-Pandemie gibt es kein generelles Demonstrationsverbot. In einem Eilverfahren hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Demonstrations-Verbotsverfügung der Stadt Gießen durch Beschluss vom 15. April 2020 – 1 BvR 828/20 – au...
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