Das Familiengericht Weimar entscheidet über Kinderrechte während der Coronakrise – Zuständigkeit ist streitig

Wir haben über eine Hausdurchsuchung bei einem Familienrichter wegen dessen Entscheidung in einem Kinderschutzverfahren gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen an zwei Schulen berichtet. Dem Vorausgegangen war die erfolgreiche Erwirkung einer einstweilige Anordnun...
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