- Veröffentlicht von: sewann
- Veröffentlicht für: Artikel , Kurzweilig , Urteilsbesprechungen , Verwaltungsrecht , Wirtschaftsrecht
- Schlagworte: Aachen, Berufsfreiheit, Betriebsschließung, Corona-Krise, Corona-Maßnahme, Corona-Pandemie, Eilantrag, Eilrechtsschutz, Einstweilige Verfügung, Einzelhandel, Genussmittel Weinhandel, Gewerbe, Grundrechte, Infektionsschutzgesetz, Lebensmittel, Oberverwaltungsgericht, Schutzverordnung, Verwaltungsrecht, vorläufiger Rechtsschutz
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Date:
8. April 2020
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Beschluss des Verwaltungsgericht Aachen vom 03.04.2020 – 7 L 259/20 Vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhielt ein Weinhändler Recht, der sich gegen die angeordnete Betriebsschließung seines Geschäfts stellte. Er darf seinen Weinfachhandel trotz Corona-Pandemie nun wieder eröffnen. Gegner w...