Einzelhändlerin unterliegt vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht. Sie darf ihr Einzelhandelsgeschäft derzeit nur mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m2 betreiben

Über das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg haben wir hier berichtet. Der 5. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes bleibt dabei, dass die Antragstellerin ihr Einzelhandelsgeschäft gegenwärtig nur mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m2 betreiben darf....
Erfahren Sie mehr

Einzelhändlerin wehrt sich erfolgreich gegen Corona-Regel der Freien und Hansestadt Hamburg – zumindest vorübergehend

In einem Eilverfahren hat die 3. Kammer Verwaltungsgerichts Hamburg mit Beschluss vom 21. April 2020 – 3 E 1675/20 – festgestellt, dass eine Einzelhändlerin ihr Geschäft in Hamburg betreiben darf, ohne ihre Verkaufsfläche gemäß der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung m...
Erfahren Sie mehr