Das Familiengericht Weimar entscheidet über Kinderrechte während der Coronakrise – Zuständigkeit ist streitig

Wir haben über eine Hausdurchsuchung bei einem Familienrichter wegen dessen Entscheidung in einem Kinderschutzverfahren gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen an zwei Schulen berichtet. Dem Vorausgegangen war die erfolgreiche Erwirkung einer einstweilige Anordnun...
Erfahren Sie mehr

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt Eilrechtsschutz gegen Einreiseverbot in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin – Der Landrat hebt die Allgemeinverfügung Reisen auf

Aktualisiert : Am 08.04.2020 hebt der Landrat auch die Zweite Allgemeinverfügung Reisen für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin per Allgemeinverfügung vom 07.04.2020 auf. Zum Nachlesen des gesamten Hergangs empfehlen wir, mit unserem ersten Blogbeitrag vom 26.03.2020 zum Thema Ausreisepflicht von Ni...
Erfahren Sie mehr

Aktuell: Ostern in Ostprignitz-Ruppin findet statt

Bitte beachten Sie die Neuesten Entwicklungen zur Sache in unserem weitergehenden Artikel ! Beschluss des Verwaltungsgericht Potsdam vom 31.03.2020 – VG 6 L 308/20 Das Verwaltungsgericht Potsdam hat heute Morgen in einem Eilverfahren auch die nachgebesserte Zweite Allgemeinverfügung für Reis...
Erfahren Sie mehr

Zweite Allgemeinverfügung für Reisen in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Bitte beachten Sie die aktuell eingetretenden Ereignisse in unserem weitergehenden Artikel ! Auf öffentliche Kritik und vielfältigen Druck hin hat der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die (Erste) Allgemeinverfügung für Reisen in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Schutzm...
Erfahren Sie mehr

Ausnahmegenehmigung für Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Jeden Tag werden die Menschen in Brandenburg und insbesondere im Landkreis Ostprignitz-Ruppin von weitergehenden Maßnahmen und Einschränkungen der persönlichen Freiheit zum Schutze der Bevölkerung vor dem Coronavirus betroffen. Bitte beachten Sie die mittlerweile eingetretenden Änderungen in un...
Erfahren Sie mehr