Überblick :

Das Verkehrsrecht macht, vereinfacht gesagt, alle Rechtsnormen aus, die mit der Ortsveränderung von Personen und Sachen in Verbindung stehen. Jeder Bundesbürger nimmt so gut wie täglich am Straßenverkehr teil.

Zwangsläufig kommt es hierbei zu Reibungspunkten und Verkehrsunfällen, die im schlimmsten Fall katastrophale Personenschäden und erhebliche Sachschäden zur Folge haben. Jedes Jahr entstehen durch Unfälle im Straßenverkehr Personen- und Sachschäden in Milliardenhöhe. Grund sind nicht nur gestiegene Reparaturkosten, sondern ebenfalls die höhere Technisierung der beschädigten Teile. Selbst auf lange Sicht wird sich hieran auch bei Einführung eines vollständig automatisieren und „fehlerfreien“ Verkehrswesen, sofern ein solches überhaupt gewünscht wird, nichts ändern.

Verkehrsunfälle und seien es nur kleine Blechschäden, sind für alle Beteiligten große Ärgernisse.

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Teil der alltäglichen Probleme mit dem Verkehrsrecht stellt die Post vom Polizeipräsidenten, weil man zum Beispiel geblitzt wurde, dar. Selbst der ansonsten rechtschaffene Bürger hat schon mal eine Ordnungswidrigkeit begangen. Hierbei ist zu prüfen, ob sich der Aufwand eines Einspruchs lohnt.

Als Konsequenz einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder –straftat kann es zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und zur Verhängung eines zeitlich begrenzten Fahrverbotes kommen. Was sich erst einmal harmlos anhört und was aus den erhaltenen Bescheiden der Strafverfolgungsbehörden nicht unmittelbar hervorgeht ist, dass bei einer Häufung dieser Punkte auch der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Sowohl ein Fahrverbot als auch ein Führerscheinentzug können im individuellen Fall existenzgefährdend sein, weil zum Beispiel ein Arbeitsplatzverlust droht.

Wie können wir helfen !

Hinsichtlich der Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt stellt das Verkehrsrecht grundsätzlich einen Sonderfall dar, weil die Anwaltskosten regelmäßig ebenfalls zu den erforderlichen Kosten der Schadensregulierung gehören. Insbesondere im Kontakt mit den Versicherungen darf sich jeder der Hilfe seines individuellen Anwalts bedienen, ohne die Kosten hierfür tragen zu müssen. Ausnahmefälle bestätigen wie immer die Regel, zum Beispiel im Bagatellbereich bis ca. 500,00 € muss der Unfallbeteiligte erst selbst die Versicherung zur Anerkennung des Schadens auffordern.

Diese Sonderstellung des Verkehrsrechts folgt aus dem Rechtsprinzip der Waffengleichheit. Haftpflichtversicherungen im Verkehrsschadenrecht lassen die Schadensregulierungen von juristisch geschulten Fachkräften durchführen. Die Verkehrsschadensfälle werden zunehmend komplexer und es ist nur fair, wenn auch der Unfallbeteiligte selbst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, um zuverlässig bewerten zu können, welche Schäden erstattungsfähig und wie diese Ansprüche optimaler Weise durchzusetzen sind.

Hierfür können wir uns Ihnen mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen anbieten :

  • Haftungsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister, Fahrverbote
  • Verkehrsstrafrecht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ((§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB)…
  • Verkehrsverwaltungsrecht, Erteilung/Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage, Abschleppmaßnahmen
  • Haftpflichtversicherungsrecht, Teilkasko-/Vollkaskoversicherungen
Ihre kompetenten Ansprechpartner !
Als Gründer und Partner ist er wesentlich dafür verantwortlich, über die Standard-Fallbearbeitung hinaus mögliche Probleme ganzheitlich zu erfassen und gezielt Lösungswege zu entwerfen.

Sebastian Wannowski

Rechtsanwalt & Partner
Als Gründer und Partner ist er wesentlich dafür verantwortlich die klassische Rechtsberatung mit Legal-Tech zu verbinden.

Niklas Schluckebier

Rechtsanwalt & Partner