
Überblick :
Das Strafrecht oder auch Kriminalrecht verbietet bestimmte Verhaltensweisen und verknüpft deren bewiesene Begehung mit einer individuellen Rechtsfolge, welche als Strafe bezeichnet wird.
Die gesetzlichen Beschränkungen für die Verwendung regulierter Drogen zielen beispielsweise darauf ab, Drogenmissbrauch zu verhindern. Die wichtigsten Straftaten diesbezüglich regelt das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG. Weitere strafbewehrte Verbote sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, kurz AMG, zu finden.
Jede/r kann schneller mit dem Strafrecht in Kontakt kommen als man/frau/mensch denkt. Dies kann sowohl als Opfer als auch beschuldigter Täter sein.
Mit der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden nimmt der individuelle Druck auf die Beteiligten zu. Ob Zeugin, zu Unrecht Beschuldigte oder ertappte Täterin, allen steht ein gesetzlicher Beistand zu. Eine Strafe muss immer einen Zweck erfüllen. Als Maßregel gilt die Besserung und Sicherung.
Wir können helfen !
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