
Überblick :
Jährlich werden geschätzte 400 Milliarden Euro vor allem in Sachwerten wie Immobilien und Unternehmen vererbt. Das Erbrecht ist ein Grundprinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung, Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz. Seine Grundsätze zieht es aus dem römischen und dem Naturrecht.
Dies bedeutete, dass es zu Schwierigkeiten zwischen den Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigten kommen kann. Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und die Nachlassabwicklung können umfangreich und kompliziert sein.
Um unerwünschte erbrechtliche Auseinanderzusetzen zu vermeiden, wird dringend empfohlen, bereits zu Lebzeiten die erforderlichen Regelungen zu treffen.
Wie können wir helfen !
Wir setzen Ihre erbrechtlichen Gestaltungswünsche um und entwerfen Ihr Testament, Ihren Erbvertrag und Ehevertrag oder eine Abschichtungsvereinbarung mit Ihnen.
Ebenso begleiten wir Sie bei einer erforderlichen Angelegenheit vom Erbscheinverfahren über die Erbenfeststellungs-, die Auskunfts- und Auseinandersetzungsklage.
Ihre kompetenten Ansprechpartner !

