Überblick :

Das Arbeitsrecht entstand als Arbeitnehmerschutzrecht. Dies war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Seitdem sind im Arbeitsrecht eine Vielzahl von nationalen und mittlerweile auch internationalen Normen zu berücksichtigen. Bei den entsprechenden Gesetzen geht es grundlegend um den Schutz der Arbeitnehmer einerseits und häufig andererseits darum, die notwendige Flexibilität der Unternehmen zu gewährleisten. Ferner wird den Parteien aufgezeigt, was sie dürfen und was nicht.

So regelt beispielshalber das Arbeitszeitgesetz wann und wie lange Arbeitnehmer grundsätzlich arbeiten dürfen sowie welche Pausen ihnen generell zustehen. In vielen Bereichen im Zusammenhang mit den neunen Medien wie beispielsweise der privaten Nutzung des Computers gibt es keine (detaillierten) Regelungen. Hierbei haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen großen Gestaltungsspielraum. Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem Tarifvertragsrecht. Der sich ständig im Wandel befindenden Rechtsprechung kommt gerade im Arbeitsrecht große Bedeutung zu.

Wie können wir helfen !

Fehler von Arbeitnehmer und Arbeitgebern gehören zum täglichen Geschäft. Trotzdem berechtigt nicht jedes Fehlverhalten zur Kündigung.

Rechtsanwalt Schluckebier berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen rechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts und hilft ihnen erfolgreich ihre Rechte durchzusetzen und den ihnen zustehenden Handlungsspielraum auszuschöpfen. Bereits hunderte Mandanten konnten von seiner Expertise im Kündigungsschutzrecht profitieren. Er bildet sich ständig fort und hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.

Ihr kompetenter Ansprechpartner !
Als Gründer und Partner ist er wesentlich dafür verantwortlich, über die Standard-Fallbearbeitung hinaus mögliche Probleme ganzheitlich zu erfassen und gezielt Lösungswege zu entwerfen.

Sebastian Wannowski

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Niklas Schluckebier

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