Zweite Allgemeinverfügung für Reisen in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Bitte beachten Sie die aktuell eingetretenden Ereignisse in unserem weitergehenden Artikel !

Auf öffentliche Kritik und vielfältigen Druck hin hat der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die (Erste) Allgemeinverfügung für Reisen in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 25. März 2020 mit der Zweite Allgemeinverfügung für Reisen in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 präzisiert und nachgebessert.

Das Verwaltungsgericht Potsdam sah heute davon ab, mittlerweile beantragte Eilrechtsanträge gegen die Reisebeschränkung zu entscheiden. Es wurden auch keine sogenannten Hängebeschlüsse oder Schiebeschlüsse getroffen, da bereits am Morgen des heutigen Tages feststand, dass die (Erste) Allgemeinverfügung unisono nicht bestehen bleiben bzw. nicht vollzogen werden wird. Mit einer Einstweiligen Anordnung hätte das Gericht die Ausreisepflicht für diejenigen, welche Eilrechtsschutz gesucht haben, aufschieben können. Da aber feststand, dass es keine Ausweisungen auf Grundlage der (Ersten) Allgemeinverfügung ohne weitere Präzision und Ausnahmetatbestände geben werde, dies war die Mitteilung des Rechtsamts des Landkreises, entging der Landrat knapp einer Gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des verfügten Einreiseverbots. Wobei es hier auf der Hand lag, wie diese Entscheidung ausgegangen wäre.

Die erhobene öffentliche Kritik und Zivilcourage haben unbestreitbar zu einer schnellen positiven Verbesserung geführt.

Nr. 2 Abs. 1 der Zweiten Allgemeinverfügung sieht nunmehr keine Ausreisepflicht mehr für im Landkreis wohnende Menschen vor ! In der (Ersten) Allgemeinverfügung vom 25. März 2020 war eine grundsätzliche Ausreisepflicht für alle, die nicht ihren Erstwohnsitz im Landkreis hatten, in Nr. I Ziff. 3 vorgesehen – insofern handelt es sich auch um eine Teilaufhebung der ursprünglichen Anordnung.

Wie bereits in dem gestrigen Artikel zu diesem Thema einleitend festgestellt, werden die Menschen in Brandenburg fast jeden Tag mit neuen Anordnungen und Maßnahmen konfrontiert. Ein Ende ist nicht in Sicht. Den Überblick zu behalten, fällt vielen Menschen zunehmend schwerer.

Voraussichtlich Morgen wird die Zweite Allgemeinverfügung zur Reisebeschränkung in den Regionalen Zeitungen des Landkreises veröffentlicht und pünktlich zum ursprünglich festgesetzten Termin der Ausreisepflicht betroffener Menschen zum 28.03.2020 in Kraft treten.

Die staatlichen Akteure sind selbstverständlich nur um eine effektive Unterbindung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bemüht. Wie weit sie dabei allerdings gehen dürfen und wie diese Maßnahmen nach rechtsstaatlichen Maßstäben umgesetzt werden können, ist noch nicht abschließend geklärt.

Insbesondere die Frage der Verhältnismäßigkeit und der Verantwortung für die mittelbaren Folgen der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus wird überaus unterscheidlich bewertet.

Zur weiteren Information empfehlen wir den folgenden Artikel von tagesschau.de

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