Rettungsmaßnahmen für im Kfz zurückgelassene Kinder und Tiere bei großer Hitze

Wer bei großer Hitze Kinder/hilfsbedürftige Personen und/oder Tiere im Kfz zurücklässt kann sich strafbar machen und bekommt regelmäßig Schäden, die ihm durch Rettungsmaßnahmen anderer entstanden sind, nicht ersetzt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat aktuell (Hinweisbeschluss vom 15. Juli ...
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